Steuerrecht
11 min Lesezeit
Fortgeschritten

Steuern als Vermieter: Anlage V Komplettguide

Von der Anlage V bis zur Spekulationsfrist — alles, was Vermieter steuerlich wissen müssen, kompakt und praxisnah.

Die wichtigsten Erkenntnisse

Mieteinnahmen werden in der Anlage V der Steuererklärung erfasst
Ab 2025: Digitale Einreichungspflicht für alle Vermieter-Steuererklärungen
AfA: 2 % linear (ab 1925), 3 % (ab 2023) oder 5 % degressiv für Neubau (ab 10/2023)
Vermietung an Angehörige: ab 50 % der ortsüblichen Miete voller Werbungskostenabzug
PV-Anlagen auf Mietobjekten ≤ 30 kWp: Einkünfte seit 2025 steuerfrei
Spekulationsfrist: Verkauf nach 10 Jahren Haltedauer steuerfrei

1. Anlage V: Zeile für Zeile erklärt

BereichWas eintragen?Zeile
EinnahmenKaltmiete + umgelegte NK + SondereinnahmenZeilen 9–13
AfAGebäudeabschreibung (2 %, 3 % oder 5 %)Zeilen 33–35
FinanzierungskostenDarlehenszinsen, DisagioZeile 37
Sonstige WKVerwaltung, Versicherung, Grundsteuer, FahrtkostenZeilen 38–50
ErhaltungsaufwandReparaturen, Renovierung (sofort oder verteilt)Zeile 40

Ab 2025: Alle Vermieter müssen die Steuererklärung digital über ELSTER einreichen. Die Anlage V wurde um erweiterte Datumsfelder (Zeilen 7-8): Notarvertragsdatum, Eigentumsübergang und Bauantragsdatum ergänzt.

2. Alle absetzbaren Werbungskosten

Laufende Kosten:

  • • Darlehenszinsen (nicht Tilgung!)
  • • Hausverwaltung
  • • Grundsteuer (soweit nicht umgelegt)
  • • Gebäudeversicherung
  • • Haus- und Grundbesitzerverein
  • • Steuerberaterkosten (anteilig)

Einmalige / seltene Kosten:

  • • Maklergebühren (bei Neuvermietung)
  • • Räumungskosten
  • • Renovierung bei Mieterwechsel
  • • Fahrtkosten zum Objekt (0,30 €/km)
  • • Telefon / Porto (anteilig)
  • • Anwaltskosten (Mietrecht)

3. Vermietung an Angehörige

Die Vermietung an nahe Angehörige ist steuerlich anerkannt, wenn die Miete mindestens 50 % der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt.

MiethöheWerbungskostenabzug
≥ 66 % der Vergleichsmiete100 % abzugsfähig
50–66 % der Vergleichsmiete100 %, wenn Totalüberschussprognose positiv
< 50 % der VergleichsmieteNur anteilig (entgeltlicher Anteil)

Tipp: Vermieten Sie an Angehörige zu mindestens 66 % der Vergleichsmiete — so sichern Sie den vollen Werbungskostenabzug ohne Totalüberschussprognose.

4. Spekulationssteuer bei Verkauf

Verkaufen Sie eine vermietete Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach Erwerb, fällt auf den Gewinn Spekulationssteuer an (§ 23 EStG).

Verkaufspreis:350.000 €
– Anschaffungskosten (inkl. NK):–265.000 €
– AfA-Rückführung:+16.000 €
Spekulationsgewinn:101.000 €

Bei 42 % Steuersatz: ca. 42.420 € Spekulationssteuer. Nach 10 Jahren Haltefrist: 0 € Steuer.

5. Degressive AfA für Neubau (§ 7 Abs. 5a EStG)

Für Neubauwohnungen mit Bauantrag ab dem 01.10.2023 und Effizienzhaus-40-Standard können Vermieter eine degressive AfA von 5 % pro Jahr wählen (jährlich sinkender Restbuchwert). Der Wechsel zur linearen AfA ist einmalig möglich.

Voraussetzungen:

  • • Bauantrag ab 01.10.2023 und vor 01.10.2029
  • • Effizienzhaus-40-Standard (QNG-Siegel)
  • • Herstellungs- oder Anschaffungskosten (nur Gebäudeanteil)
  • • Wechsel zur linearen AfA einmalig möglich

6. PV-Anlagen: Steuerfreiheit für Vermieter

Einkünfte aus Photovoltaikanlagen auf Mietobjekten sind seit 2025 steuerfrei, wenn die Anlage bestimmte Voraussetzungen erfüllt.

Steuerfreiheit (§ 3 Nr. 72 EStG):

  • • Installierte Bruttoleistung max. 30 kWp je Wohn-/Gewerbeeinheit
  • • Anlage auf, an oder in Gebäuden
  • • Gilt auch für Einspeisevergütung und Eigenverbrauch
  • • Achtung: Freigrenze, kein Freibetrag (bei Überschreitung volle Steuerpflicht)

Steuerersparnis berechnen

Berechnen Sie Ihre persönliche Steuerersparnis als Vermieter — inklusive AfA, Werbungskosten und Verlustverrechnung.

Zuletzt aktualisiert: Februar 2026