Betriebskosten
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Nebenkostenabrechnung erstellen: Fristen & Pflichtangaben

Die korrekte Nebenkostenabrechnung ist eine der häufigsten Streitquellen zwischen Mietern und Vermietern. So machen Sie es richtig.

Die wichtigsten Erkenntnisse

Abrechnungsfrist: max. 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums
Nur die in der BetrKV genannten Kostenarten sind umlagefähig
CO2-Kosten müssen nach CO2KostAufG zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden
Elektronische Belegeinsicht (E-Mail, Online-Portal) seit 2025 erlaubt
Kabelgebühren seit 01.07.2024 nicht mehr umlagefähig (Nebenkostenprivileg entfallen)
Fernablesbare Messgeräte Pflicht bis spätestens 31.12.2026

1. Pflichtangaben der Abrechnung

Eine formell korrekte Abrechnung muss folgende Mindestangaben enthalten (BGH VIII ZR 190/06):

Abrechnungszeitraum (max. 12 Monate)
Auflistung der Gesamtkosten je Kostenart
Angabe und Erläuterung des Verteilerschlüssels
Berechnung des Mieteranteils
Abzug der geleisteten Vorauszahlungen

2. Die 17 umlagefähigen Kostenarten (BetrKV)

1Grundsteuer
2Wasserversorgung
3Abwasser
4Heizung
5Warmwasser
6Aufzug
7Straßenreinigung
8Müllbeseitigung
9Gebäudereinigung
10Gartenpflege
11Beleuchtung (Allgemeinflächen)
12Schornsteinreinigung
13Sach- und Haftpflichtversicherung
14Hauswart
15Gemeinschaftsantenne / Breitband
16Wascheinrichtung
17Sonstige Betriebskosten (vereinbart)

Nicht umlagefähig: Verwaltungskosten, Instandhaltungsrücklagen, Bankgebühren, Porto und Reparaturkosten. Diese darf der Vermieter nicht auf den Mieter umlegen.

Seit 01.07.2024: Kabelgebühren (Breitbandanschluss) sind nicht mehr umlagefähig. Das sog. Nebenkostenprivileg für TV-Kabelanschlüsse ist zum 30.06.2024 entfallen.

Neu umlagefähig (BetrKV 2026): Elementarschadenversicherung (Erdbeben, Überschwemmung), Eichkosten für Kalt-/Warmwassermessgeräte, und Einrichtungen für die Wäschepflege (inkl. Trockner, Schleudern).

3. Fristen und Konsequenzen

FristDauerFolge bei Versäumnis
Abrechnungsfrist (Vermieter)12 Monate nach Ende des ZeitraumsKeine Nachforderung möglich
Einwendungsfrist (Mieter)12 Monate nach ZugangEinwendungen verfristet
BelegeinsichtAuf Verlangen des MietersMieter kann Zahlung verweigern

4. Die häufigsten Fehler vermeiden

Frist überschritten

Setzen Sie sich eine Erinnerung 3 Monate vor Fristablauf

Nicht umlagefähige Kosten enthalten

Verwaltungskosten und Instandhaltung gehören nicht in die Abrechnung

Falsche Verteilerschlüssel

Nur den im Mietvertrag vereinbarten Schlüssel verwenden

Fehlende Vorauszahlungen

Geleistete Vorauszahlungen müssen vollständig abgezogen werden

Formelle Mängel

Alle Pflichtangaben einhalten — formell fehlerhafte Abrechnungen sind unwirksam

5. CO₂-Kosten: Aufteilung nach CO2KostAufG

Seit 2023 müssen die CO₂-Kosten für fossile Heizungen (Erdgas, Heizöl) zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden. Der CO₂-Preis beträgt 2025: 55 €/Tonne, 2026: ca. 55–65 €/Tonne (Preiskorridor).

CO₂-Ausstoß (kg/m²/Jahr)VermieteranteilMieteranteil
< 12 kg (sehr effizient)0 %100 %
12–32 kg30–50 %50–70 %
≥ 52 kg (schlecht)95 %5 %

Kürzungsrecht: Fehlt die CO₂-Kostenaufteilung in der Heizkostenabrechnung, darf der Mieter seinen Anteil pauschal um 3 % kürzen.

6. Neuerungen 2025/2026

Elektronische Belegeinsicht

Seit 2025 dürfen Vermieter Belege auch per E-Mail oder Online-Portal bereitstellen — der Gang zum Büro ist nicht mehr zwingend.

Neue Grundsteuer

Ab der Abrechnung 2025 (Zustellung 2026) gilt die reformierte Grundsteuer. Die Beträge können je nach Gemeinde deutlich steigen oder sinken.

Fernablesbare Messgeräte

Bis spätestens 31.12.2026 müssen alle nicht fernablesbaren Heizkostenverteiler und Zähler nachgerüstet oder ersetzt sein. Ab 2027 verpflichtend.

Monatliche Verbrauchsinfo

Bei fernablesbaren Geräten müssen Mieter seit 2025 monatliche Verbrauchsinformationen erhalten.

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Zuletzt aktualisiert: Februar 2026