Bauträgervertrag Checkliste: 15 Punkte vor der Unterschrift
Der Bauträgervertrag bindet Sie an eine Investition von hunderttausenden Euro. Diese Checkliste schützt Sie vor den häufigsten Fallstricken.
Die wichtigsten Erkenntnisse
1. Die 15-Punkte-Checkliste
#1Baubeschreibung
Detaillierte Leistungsbeschreibung aller Gewerke, Materialien und Ausstattung — keine „oder gleichwertig"-Klauseln
#2Festpreis-Garantie
Kaufpreis fest vereinbart? Nachforderungen nur bei Sonderwünschen oder Eigenleistungen
#3Zahlungsplan nach MaBV
Max. 7 Raten gemäß § 3 MaBV, erste Rate erst nach Baubeginn (nicht nach Vertragsschluss)
#4Fertigstellungstermin
Verbindlicher Fertigstellungstermin mit konkretem Datum (nicht „voraussichtlich")
#5Vertragsstrafe bei Verzug
Mindestens 0,1 % der Vertragssumme pro Werktag Verzug (max. 5 %)
#6Fertigstellungssicherheit
5 % der Vertragssumme als Bürgschaft oder Einbehalt (§ 650m BGB)
#7Gewährleistungsbürgschaft
5 % für 5 Jahre nach Abnahme; keine Ablöseklauseln akzeptieren
#8Abnahme-Regelung
Getrennte Abnahme: Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum separat
#9Sondereigentumsverwaltung
Keine Vollmacht für den Bauträger zur Erstverwalterbestellung
#10Rücktrittsrecht
Bei wesentlichem Verzug oder erheblichen Mängeln — Fristen definieren
#11Grundbuchsicherung
Auflassungsvormerkung im Grundbuch vor erster Zahlung
#12Teilungserklärung
Bei ETW: Teilungserklärung + Gemeinschaftsordnung genau prüfen
#13Energiestandard
GEG-Anforderungen, Effizienzhaus-Stufe, Heizungskonzept
#14Sonderwünsche
Änderungswünsche schriftlich mit Kosten und Terminen vereinbaren
#15Widerrufsrecht
14 Tage Widerrufsrecht bei Verbraucherbauverträgen (§ 650l BGB)
2. Zahlungsplan nach MaBV (§ 3 Abs. 2)
| Rate | Baufortschritt | Max. Anteil |
|---|---|---|
| 1 | Beginn Erdarbeiten | 30 % |
| 2 | Rohbaufertigstellung | 28 % |
| 3 | Herstellung der Dachflächen | 5,6 % |
| 4 | Installation Heizung/Sanitär | 8,4 % |
| 5 | Fenstereinbau | 7 % |
| 6 | Innenputz (ohne Beiputzarbeiten) | 14 % |
| 7 | Bezugsfertig + Fassade fertig | 7 % |
Achtung: Zahlen Sie nie im Voraus — jede Rate ist erst fällig, wenn der entsprechende Baufortschritt nachweislich erreicht ist. Lassen Sie den Fortschritt von Ihrem Bausachverständigen bestätigen.
3. Typische Fallstricke
„Oder gleichwertig"-Klausel
Ermöglicht dem Bauträger, minderwertige Materialien zu verwenden. Bestehen Sie auf exakte Produktangaben
Einseitiges Änderungsrecht
Bauträger darf keine wesentlichen Änderungen ohne Zustimmung vornehmen — Klausel streichen lassen
Fehlende Fertigstellungssicherheit
Ohne Bürgschaft stehen Sie bei Bauträger-Insolvenz ohne Sicherung da
Verpflichtende Erstverwalter-Wahl
Bauträger-nahe Verwalter vertreten oft nicht die Eigentümerinteressen — freie Verwalterwahl sichern