Steueroptimierung
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Fortgeschritten

Steueroptimierung für Vermieter: Alle Hebel nutzen

Wer als Vermieter alle steuerlichen Möglichkeiten kennt und nutzt kann die effektive Rendite seiner Kapitalanlage erheblich steigern.

Die wichtigsten Erkenntnisse

AfA-Abschreibung: 2 % linear oder 5 % degressiv (Neubau ab 10/2023) auf den Gebäudewert
Zinsen, Verwaltung, Instandhaltung, Fahrtkosten — alle als Werbungskosten absetzbar
Erhaltungsaufwand sofort absetzen oder auf 2–5 Jahre verteilen (§ 82b EStDV)
Steuerfreier Verkauf nach 10 Jahren Haltefrist (Spekulationsfrist)
Bei negativen Einkünften aus Vermietung: Verlustverrechnung mit Gehalt möglich

1. Werbungskosten: Was Sie alles absetzen können

Als Vermieter können Sie nahezu alle Kosten, die mit der Vermietung zusammenhängen, von Ihren Mieteinnahmen abziehen:

KostenartBeispieleAbsetzbar
FinanzierungskostenDarlehenszinsen, Disagio, Bereitstellungszinsen100 %
VerwaltungskostenHausverwaltung, Steuerberater, Kontoführung100 %
InstandhaltungReparaturen, Renovierung, Wartung100 %
FahrtkostenFahrten zum Objekt, 0,30 €/km100 %
VersicherungenGebäude, Haftpflicht, Rechtsschutz (Mietrecht)100 %
GrundsteuerSoweit nicht auf Mieter umgelegt100 %

2. AfA-Abschreibung: Ihr größter Steuerhebel

AfA-ArtSatzGilt fürBeispiel (300k Gebäude)
Linear 2 %2 % / 50 JahreBaujahr ab 19256.000 €/Jahr
Linear 3 %3 % / 33 JahreBauantrag ab 1.1.20239.000 €/Jahr
Degressiv 5 %5 % RestwertBaubeginn ab 1.10.2023 bis 30.09.202915.000 € (1. Jahr)
Sonder-AfA § 7b+5 % / 4 JahreEH40/QNG, HK ≤ 5.200 €/m² (BA ab 01/2023)+zusätzlich

Die AfA ist ein „papierner" Verlust — Sie schreiben Gebäudewert ab, obwohl die Immobilie real oft an Wert gewinnt. Das mindert Ihre Steuerlast erheblich.

3. Erhaltungsaufwand vs. Herstellungskosten

Die Abgrenzung ist steuerlich entscheidend: Erhaltungsaufwand ist sofort absetzbar, Herstellungskosten müssen über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

Erhaltungsaufwand (sofort):

  • • Erneuerung bestehender Bauteile
  • • Reparaturen und Instandsetzung
  • • Modernisierung ohne Nutzungsänderung
  • • Option: auf 2–5 Jahre verteilen (§ 82b EStDV)

Herstellungskosten (AfA):

  • • Erweiterung (Anbau, Aufstockung)
  • • Substanzielle Verbesserung des Standards
  • • Nutzungsänderung (Gewerbe → Wohnen)
  • • 15 %-Grenze in ersten 3 Jahren nach Kauf beachten

4. Verlustverrechnung: Der unterschätzte Vorteil

Wenn Ihre Werbungskosten (inkl. AfA und Zinsen) die Mieteinnahmen übersteigen, entsteht ein steuerlicher Verlust. Dieser wird mit Ihrem Gehalt verrechnet.

Beispiel: Verlustverrechnung im 1. Jahr

Mieteinnahmen:12.000 €
AfA (5 % degressiv):–15.000 €
Zinsen:–8.400 €
Sonstige Werbungskosten:–2.600 €
Steuerlicher Verlust:–14.000 €

Bei 42 % Grenzsteuersatz sparen Sie 5.880 € Einkommensteuer trotz positivem Cashflow (Tilgung ist keine Werbungskosten).

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Berechnen Sie Ihre persönliche Steuerersparnis als Vermieter — inklusive AfA, Werbungskosten und Verlustverrechnung.

Zuletzt aktualisiert: Februar 2026