Steuern
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Fortgeschritten
Versorgungsfreibetrag: Bis zu 256.000 € zusätzlich steuerfrei
Der Versorgungsfreibetrag ist der am häufigsten vergessene Steuervorteil bei Erbschaften — so nutzen Sie ihn optimal.
Die wichtigsten Erkenntnisse
Ehepartner: Bis zu 256.000 € zusätzlicher Freibetrag (neben 500.000 € persönlichem Freibetrag)
Kinder: 10.300–52.000 € je nach Alter (je jünger, desto höher)
Kürzung: Freibetrag wird um den Kapitalwert eigener Versorgungsbezüge (Witwenrente etc.) reduziert
Kombination: Persönlicher Freibetrag + Versorgungsfreibetrag + ggf. Familienheim-Befreiung
Nur für Erben der Steuerklasse I (Ehepartner, Kinder, Enkel)
1. Freibeträge im Überblick
| Erbe | Persönl. Freibetrag | Versorgungsfreibetrag | Max. Gesamt |
|---|---|---|---|
| Ehepartner | 500.000 € | 256.000 € | 756.000 € |
| Kind bis 5 Jahre | 400.000 € | 52.000 € | 452.000 € |
| Kind 5–10 Jahre | 400.000 € | 41.000 € | 441.000 € |
| Kind 10–15 Jahre | 400.000 € | 30.700 € | 430.700 € |
| Kind 15–20 Jahre | 400.000 € | 20.500 € | 420.500 € |
| Kind 20–27 Jahre | 400.000 € | 10.300 € | 410.300 € |
2. Kürzung durch Versorgungsbezüge
Der Versorgungsfreibetrag wird um den Kapitalwert der dem Erben zustehenden Versorgungsbezüge gekürzt — insbesondere die gesetzliche Witwen-/Witwerrente.
Rechenbeispiel: Ehepartnerin, 62 Jahre
Versorgungsfreibetrag brutto:256.000 €
Witwenrente: 1.200 € × 12 × Vervielfältiger (ca. 12,5):− 180.000 €
Verbleibender Versorgungsfreibetrag:76.000 €
Hinweis: Der Vervielfältiger richtet sich nach dem Alter des Erben (Sterbetafel). Je jünger der überlebende Partner, desto höher der Kapitalwert der Rente — und desto stärker die Kürzung des Freibetrags.
3. Kombination aller Freibeträge
Maximale steuerfreie Übertragung: Ehepartner
Persönlicher Freibetrag:500.000 €
Versorgungsfreibetrag (max.):256.000 €
Familienheim-Befreiung:unbegrenzt
Gesamt steuerfrei möglich:756.000 € + Familienheim
In der Praxis bedeutet das: Ein Ehepartner, der das gemeinsame Haus erbt und weiter darin wohnt, zahlt oft gar keine Erbschaftsteuer — selbst bei erheblichem Gesamtvermögen.
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Steuerrechner startenZuletzt aktualisiert: Februar 2026