RatgeberImmobilie erben & vererben

Immobilie geerbt — was jetzt?

Eine geerbte Immobilie bringt Chancen und Pflichten. Innerhalb weniger Wochen müssen Sie entscheiden: Selbst nutzen, vermieten oder verkaufen? Dazu kommen Fragen zu Erbschaftsteuer, Fristen und — wenn mehrere Erben beteiligt sind — zur Erbengemeinschaft. Dieser Guide gibt Ihnen Orientierung.

Lesezeit: 12 Minuten
Aktualisiert: März 2026

Wichtige Fristen — sofort prüfen!

6 WochenAusschlagungsfrist: Innerhalb von 6 Wochen ab Kenntnis der Erbschaft können Sie das Erbe ausschlagen. Danach haften Sie für alle Schulden — auch wenn die Immobilie überschuldet ist.
3 MonateErbschaftsteuer-Anzeige: Innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis des Erbfalls muss dem Finanzamt die Erbschaft angezeigt werden (§ 30 ErbStG).
10 JahreFamilienheim-Befreiung: Für die Steuerbefreiung des Familienheims (Ehegatte/Kind) müssen Sie mindestens 10 Jahre selbst darin wohnen.
10 JahreSpekulationsfrist: Verkaufen Sie die Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach Erwerb durch den Erblasser, fällt ggf. Spekulationssteuer auf den Gewinn an.

3 Szenarien: Selbst nutzen, vermieten oder verkaufen

Szenario 1: Selbst einziehen

Vorteile

  • Mögliche Steuerbefreiung als Familienheim
  • Mietfreies Wohnen — laufende Ersparnis
  • Emotionaler Wert und Familien­tradition

Nachteile / Risiken

  • 10-Jahres-Bindung für Steuerbefreiung
  • Laufende Instandhaltungs­kosten
  • Standort passt evtl. nicht zur Lebenssituation
Steuerlich: Ehepartner erben das Familienheim komplett steuerfrei (ohne Größenbeschränkung), Kinder bis 200 m² Wohnfläche — sofern sie mindestens 10 Jahre selbst darin wohnen. → Erbschaftsteuer-Details

Szenario 2: Vermieten

Vorteile

  • Laufende Mieteinnahmen
  • AfA-Abschreibung steuerlich absetzbar
  • Wertsteigerung über Jahre

Nachteile / Risiken

  • Erbschaftsteuer fällt an (keine Familienheim-Befreiung)
  • Verwaltungsaufwand als Vermieter
  • Leerstandsrisiko und Instandhaltung
Steuerlich: Die AfA-Abschreibung des Gebäudewerts (2% p.a.) können Sie fortsetzen — bemessen am Restwert. Finanzierungszinsen einer eventuellen Erbschaftsteuer-Finanzierung sind ebenfalls absetzbar. → Mietrendite berechnen

Szenario 3: Verkaufen

Vorteile

  • Sofortige Liquidität
  • Kein Verwaltungsaufwand
  • Kapital für alternative Anlage verfügbar

Nachteile / Risiken

  • Mögliche Spekulationssteuer (10-Jahres-Frist)
  • Erbschaftsteuer fällt an
  • Verkaufskosten (Makler, Energieausweis, etc.)
Steuerlich: Spekulationssteuer entfällt, wenn der Erblasser die Immobilie mehr als 10 Jahre besaß oder sie zuletzt selbst bewohnte. Prüfen Sie das Datum des Erwerbs durch den Erblasser. → Immobilienwert schätzen

Erbschaftsteuer: Freibeträge auf einen Blick

ErbeSteuerklasseFreibetragSteuersatz (bis 300.000 €)
Ehegatte / LebenspartnerI500.000 €7–11%
Kinder, StiefkinderI400.000 €7–11%
EnkelI200.000 €7–11%
Eltern (bei Erbschaft)I100.000 €7–11%
Geschwister, Nichten/NeffenII20.000 €15–20%
Nicht verwandte PersonenIII20.000 €30%

Versorgungsfreibetrag: Zusätzlich zum persönlichen Freibetrag erhalten Ehegatten einen Versorgungsfreibetrag von 256.000 € und Kinder je nach Alter zwischen 10.300 € und 52.000 € — wird jedoch um den Kapitalwert von Hinterbliebenenrenten gekürzt.

Gestaltungstipp — Schenkung zu Lebzeiten: Die Freibeträge erneuern sich alle 10 Jahre. Ein Ehepaar kann also einem Kind über 20 Jahre insgesamt 1.600.000 € steuerfrei übertragen (2 × 400.000 € × 2 Zeiträume). Frühzeitige Planung lohnt sich.

Erbengemeinschaft: Wenn mehrere Erben beteiligt sind

Erbt eine Erbengemeinschaft (z.B. drei Geschwister) eine Immobilie, gehört sie allen gemeinsam. Kein einzelner Erbe kann allein über die Immobilie entscheiden — das führt häufig zu Konflikten.

Ihre Optionen in der Erbengemeinschaft:

1Gemeinsamer Verkauf: Alle Erben stimmen dem Verkauf zu. Der Erlös wird nach Erbquoten aufgeteilt. Die einfachste und häufigste Lösung.
2Auszahlung der Miterben: Ein Erbe übernimmt die Immobilie und zahlt die anderen Erben aus. Erfordert Einigung über den Wert. Unser Bewertungsrechner hilft bei der fairen Wertermittlung.
3Realteilung: Bei Mehrfamilienhäusern kann das Objekt aufgeteilt werden (WEG-Gründung). Aufwändig, aber in manchen Fällen sinnvoll.
4Teilungsversteigerung: Wenn sich die Erben nicht einigen, kann jeder Miterbe eine gerichtliche Teilungsversteigerung beantragen. Achtung: Der Erlös liegt oft 20–30% unter dem Marktwert.

Tipp: Einigen Sie sich möglichst schnell auf eine Lösung. Je länger die Erbengemeinschaft besteht, desto höher werden die laufenden Kosten (Grundsteuer, Versicherung, Instandhaltung) — für die alle Erben haften.

Wertermittlung: Was ist die Immobilie wert?

Die korrekte Bewertung ist doppelt wichtig: Sie bestimmt die Erbschaftsteuer (Finanzamt bewertet nach BewG) und bildet die Grundlage für Entscheidungen innerhalb der Erbengemeinschaft.

Wichtig zu wissen:

  • Das Finanzamt bewertet automatisch nach dem Bewertungsgesetz — oft höher als der Marktwert
  • Sie können mit einem Gutachten den niedrigeren Verkehrswert nachweisen (§ 198 BewG)
  • Gutachterkosten: 1.500–3.000 € — bei hohen Immobilienwerten schnell amortisiert

Immobilienbewertung

Verkehrswert der geerbten Immobilie einschätzen

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Häufig gestellte Fragen

Kann ich eine geerbte Immobilie steuerfrei selbst nutzen?

Ja — unter bestimmten Bedingungen. Ehegatten und Lebenspartner erben das Familienheim komplett steuerfrei, wenn sie mindestens 10 Jahre selbst darin wohnen. Kinder erhalten die Befreiung bis 200 m² Wohnfläche. Voraussetzung: Die Immobilie wurde vom Erblasser bis zum Tod als Familienheim genutzt, und der Erbe zieht „unverzüglich" ein (Finanzgerichte geben ca. 6 Monate Spielraum). Ziehen Sie vor Ablauf der 10 Jahre aus, wird die Steuer nachträglich fällig.

Muss ich Erbschaftsteuer zahlen, wenn ich die Immobilie sofort verkaufe?

Ja — die Erbschaftsteuer bemisst sich am Wert zum Zeitpunkt des Erbfalls, unabhängig davon, ob Sie verkaufen oder behalten. Zusätzlich kann beim Verkauf die Spekulationssteuer anfallen, wenn der Erblasser die Immobilie weniger als 10 Jahre besaß. Muss aber: Bei der Steuerberechnung zählt das Erwerbsdatum des Erblassers — hat er die Immobilie vor 10+ Jahren gekauft, ist der Verkauf für Sie spekulationssteuerfrei.

Was passiert, wenn ich das Erbe nicht ausschlage?

Nach Ablauf der 6-Wochen-Frist gilt das Erbe als angenommen. Sie haften dann für alle Verbindlichkeiten — auch wenn die Immobilie mit Schulden belastet ist. Prüfen Sie deshalb sofort: Ist die Immobilie hypothekarisch belastet? Gibt es Grundschulden? Gibt es andere Schulden des Erblassers? Im Zweifelsfall kann ein Nachlassinsolvenzverfahren die Haftung auf den Nachlass beschränken.

Wer zahlt die laufenden Kosten der Immobilie nach dem Erbfall?

Ab dem Erbfall tragen die Erben alle laufenden Kosten: Grundsteuer, Versicherungen, Nebenkosten, Instandhaltung. Bei einer Erbengemeinschaft haften alle Erben gesamtschuldnerisch — das heißt, jeder einzelne kann für die vollen Kosten herangezogen werden. Intern wird nach Erbquoten aufgeteilt. Handeln Sie schnell: Eine leerstehende Immobilie verursacht laufende Kosten ohne Einnahmen.

Weiterführende Ratgeber

Hinweis:

Erbschaftsteuerliche Gestaltungen erfordern zwingend die Beratung durch einen Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht. Freibeträge und Steuersätze gemäß ErbStG. Stand: März 2026.

Zuletzt aktualisiert: Februar 2026