RatgeberEnergetische Sanierung

Energetische Sanierung: Pflichten, Kosten & Förderung 2026

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) setzt klare Vorgaben: Ölheizungen und Gasheizungen werden schrittweise abgelöst, Dämmstandards verschärft. Für Eigentümer bedeutet das: Planen Sie jetzt. Dieser Guide zeigt, was Pflicht ist, was es kostet, und welche Förderungen Sie erhalten.

Lesezeit: 14 Minuten
Aktualisiert: März 2026

GEG 2024: Was ist Pflicht?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt seit Januar 2024 die schrittweise Umstellung auf erneuerbare Energien beim Heizen. Die Übergangsfristen hängen von Gemeinde und Gebäudeart ab.

Neubau (ab 01.01.2024): Neue Heizungen müssen zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Bestand — Großstadt (100.000+): Ab spätestens 30.06.2026 muss die kommunale Wärmeplanung vorliegen. Danach gelten die 65%-Pflicht bei Heizungstausch und Übergangsfristen.

Bestand — kleinere Gemeinden: Kommunale Wärmeplanung bis spätestens 30.06.2028. Bis dahin dürfen noch neue Gas-/Öl-Heizungen eingebaut werden, mit Pflicht zum Biogas-/Ölanteil ab 2029.

Bestandsschutz: Funktionierende Heizungen dürfen weiterbetrieben werden. Erst bei einem Austausch gelten die neuen Regeln. Reparaturen sind unbegrenzt möglich.

GEG-Reform 2026: Die Bundesregierung plant das „Gebäudemodernisierungsgesetz" (GMG) zum 01.07.2026. Die 65 %-Pflicht könnte durch mehr Technologieoffenheit ersetzt werden. Zudem muss die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD 2024) bis 29.05.2026 in nationales Recht umgesetzt werden.

Maßnahmen, Kosten & Einsparpotenzial

MaßnahmeKosten (EFH)EinsparungFörderung
Wärmepumpe (Luft-Wasser)27.000–40.000 €30–50%bis 70% (max. 21.000 €)
Fassadendämmung (WDVS)15.000–30.000 €15–25%15% der Kosten (BAFA)
Fenster (3-fach-Verglasung)500–800 € / Fenster10–15%15% der Kosten (BAFA)
Dachdämmung10.000–25.000 €15–20%15% der Kosten (BAFA)
Photovoltaik (10 kWp)12.000–18.000 €Stromkosten -60–80%KfW-Kredit möglich
Kellerdeckendämmung3.000–6.000 €5–10%15% der Kosten (BAFA)

Heizungstausch-Förderung (BEG): Die maximale Förderung beim Heizungstausch setzt sich zusammen aus: 30% Grundförderung + 20% Klimageschwindigkeitsbonus (bei Tausch einer fossilen Heizung, bis 31.12.2028 voll, danach Degression) + 30% Einkommensbonus (zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen ≤ 40.000 €) + 5% Effizienzbonus (für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Wasser-/Erdwärme-Nutzung). Maximum: 70% der förderfähigen Kosten (höchstens 30.000 €) = max. 21.000 € Zuschuss. Zzgl. ggf. 2.500 € Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen.

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Kosten und Wirtschaftlichkeit berechnen

Energieausweis-Klassen: Was bedeuten sie?

Der Energieausweis zeigt die Effizienzklasse Ihrer Immobilie auf einer Skala von A+ bis H. Die Klasse beeinflusst den Marktwert direkt — Studien zeigen Preisunterschiede von bis zu 30%.

KlassekWh/(m²·a)EinordnungTypisches Gebäude
A+≤ 30Passivhaus-NiveauNeubau KfW 40
A31–50Sehr effizientEnergieeffizienzhäuser
B51–75EffizientGut sanierter Bestand
C76–100DurchschnittTeilsanierter Bestand
D101–130UnterdurchschnittlichBestand ohne Sanierung
E–H131–250+SanierungsbedürftigAltbau vor 1980, unsaniert

Marktwert-Effekt: Eine Verbesserung von Klasse E auf Klasse B kann den Verkaufswert um 10–20% steigern. Bei einer Immobilie im Wert von 300.000 € entspricht das 30.000–60.000 € Wertzuwachs.

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Häufig gestellte Fragen

Muss ich meine Ölheizung sofort austauschen?

Nein — funktionierende Heizungen haben Bestandsschutz. Die 65%-Erneuerbare-Pflicht greift erst, wenn Sie eine neue Heizung einbauen. Austauschpflicht nach § 72 GEG: Heizkessel mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen, die vor 1991 eingebaut wurden, dürfen nicht mehr betrieben werden. Ab 1991 eingebaute Standard- und Konstanttemperaturkessel müssen nach 30 Jahren Betriebsdauer ausgetauscht werden (Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind ausgenommen). Ab 2029 müssen neu eingebaute Gas-/Ölheizungen stufenweise Bio-Anteile nutzen (15% ab 2029, 30% ab 2035, 60% ab 2040).

Welche Förderung bekomme ich für eine Wärmepumpe?

Bis zu 70% der Kosten (max. 21.000 € Zuschuss): 30% Grundförderung + 20% Klimageschwindigkeitsbonus (bei Tausch einer fossilen Heizung, bis 31.12.2028 in voller Höhe) + 30% Einkommensbonus (zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen ≤ 40.000 €) + 5% Effizienzbonus (Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Wasser-/Erdwärme). Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 € gedeckelt. Beantragung über die KfW (Programm 458). Wichtig: Antrag vor Auftrags­vergabe stellen! Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab 2029 alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte und entfällt ab 2037.

Lohnt sich eine energetische Sanierung finanziell?

In den meisten Fällen ja — vor allem mit Förderung. Rechenbeispiel: Eine Fassadendämmung für 20.000 € (15% BAFA-Förderung = 3.000 € Zuschuss) spart ca. 600–1.000 € Heizkosten pro Jahr. Eigenanteil von 17.000 € amortisiert sich in 17–28 Jahren. Bei Wärmepumpen mit voller Förderung (70%) ist die Amortisation oft schon nach 5–8 Jahren erreicht. Zusätzlich steigt der Immobilienwert. Nutzen Sie unseren Renovierungsrechner für Ihre individuelle Berechnung.

Was ist der Unterschied zwischen BAFA- und KfW-Förderung?

BAFA fördert Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster, Heizung) als direkten Zuschuss — Sie beantragen und erhalten Geld zurück. Die KfW bietet zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen, z.B. für den Heizungstausch (Programm 458) oder energieeffiziente Sanierung zum Effizienzhaus (Programm 261). Der Energieeffizienz-Experte (Energieberater) ist für die BAFA-Förderung Pflicht, seine Kosten werden zu 50% gefördert.

Weiterführende Ratgeber

Hinweis:

Förderprogramme, Fördersätze und Fristen können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen auf kfw.de und bafa.de. Stand: März 2026.

Zuletzt aktualisiert: Februar 2026